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Stadtbibliothek Kreuztal
Hagener Straße 2257223 Kreuztal
Telefon: 02732 / 51-412
bibliothek@kreuztal-kultur.de
Öffnungszeiten
- Di, Do
- 10 Uhr - 19.30 Uhr
- Fr
- 12 Uhr - 18.30 Uhr
- So
- 14 Uhr - 18 Uhr
Gefördert vom
Lageplan
Gebührenordnung
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Entleih- und Nutzungsgebühren
Für die Nutzung der Einrichtung sowie für die Entleihe von Medien werden folgende Gebühren erhoben:
- Für einen Leseausweis für volljährige Einzelpersonen oder Familien für alle Entleihungen sowie die Nutzung der Bibliothekseinrichtung einschließlich des Internet: 15,00 Euro pro Jahr.
- Für einen Leseausweis für volljährige Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehrdienst- und Zivildienstleistende für alle Entleihungen sowie die Nutzung der Bibliothekseinrichtung einschließlich des Internet: 10,00 Euro pro Jahr.
- Für sowie volljährige Einzelpersonen oder Familien, die sich im Besitz des Kreuztaler Stadtpasses befinden sowie InhaberInnen der Ehrenamtskarte: 7,50 Euro pro Jahr.
- Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird der Leseausweis kostenlos ausgestellt. Ausgenommen davon sind etwaige Mahngebühren, Gebühren bzw. Schadenersatzforderungen für etwaige Beschädigungen bzw. Verlust von Medien.
- Für Aus-, Weiter- und Fortbildungseinrichtungen der Stadt Kreuztal wird der Ausweis kostenlos ausgestellt. Sonstige Institutionen, sowie Institutionen anderer Städte: 15,00 Euro pro Jahr.
- Für Einzelentleihen durch Personen, die keinen Jahresleseausweis besitzen, jede Ausleihe/Verlängerung: pro Medium 1,00 Euro.
- Zusatzgebühren für Fernleihe pro Medium pauschal: 2,50 Euro
- Für die Vorbestellungen von Medien und die entsprechende Benachrichtigung per Telefon oder SMS wird pro Medium eine Bearbeitungsgebühr erhoben von 0,50 Euro.
- Die Öffnung gebührenpflichtiger Seiten im INTERNET ist grundsätzlich untersagt. Öffnet ein Nutzer verbotswidrig gebührenpflichtige Seiten, so werden ihm die Kosten dafür vollständig in Rechnung gestellt.
- Für DIN-A 4-Kopien werden 0,15 Euro pro Kopie, für DIN-A 3 Kopien werden 0,25 Euro pro Kopie berechnet.
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Mahngebühren / Gebühren bei Beschädigung oder Verlust
Alle Mahngebühren beziehen sich auf das einzelne Medium und addieren sich.
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Mahngebühren für Bücher, Spiele, Zeitschriften, CD ROMs und CDs bei Überschreitung der Ausleihfristen:
Gebühr für die Überschreitung der Leihfrist ab dem 1. Tag: pauschal (ohne Anschreiben) 0,50 Euro
Erste Mahnung bei Überschreitung der Leihfrist um eine Woche: pro Medium 0,50 Euro
Zweite Mahnung bei Überschreitung der Leihfrist um zwei Wochen: pro Medium 1,50 Euro
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Mahngebühren für DVDs:
Gebühr für die Überschreitung der Leihfrist ab dem 1. Tag: pauschal 1,00 Euro (ohne Anschreiben)
Erste Mahnung bei Überschreitung der Leihfrist um eine Woche: pro Medium 1,50 Euro
Zweite Mahnung bei Überschreitung um zwei Wochen: pro Medium 2,50 Euro
Bei Überschreitung der Entleihfrist um mehr als vier Wochen werden die Kosten für die Wiederbeschaffung der entliehenen Medien einschließlich der Einarbeitungskosten in den Bestand und aller bis dahin angefallenen Mahngebühren in Rechnung gestellt.
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Für die Ausstellung eines Ersatz-Leseausweises bei Verlust oder Beschädigung werden allen Nutzern pauschal 2,00 Euro in Rechnung gestellt.
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Bei kleineren Beschädigungen von Medien werden pauschal Reparaturkosten von 1,50 Euro pro Beschädigung, bei Verlust oder nicht mit angemessenem Aufwand reparablen Beschädigungen wird der volle Wiederbeschaffungswert der Medien einschließlich der Einarbeitungskosten in den Bestand in Rechnung gestellt.
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Diese Gebührenordnung wurde vom Rat der Stadt Kreuztal am 11.12.2003 beschlossen und in Kraft gesetzt zum 1.1.2004.
Stadt Kreuztal, Der Bürgermeister
