Infos & FAQ
Gebührenordnung
Gebührenordnung für die Stadtbibliothek Kreuztal
Volljährige Einzelpersonen oder Personen die im gleichen Haushalt wohnen |
15,00€/Jahr |
Volljährige Schüler*innen, Student*innen, Auszubildende, Bundesfreiwilligendienstleistende, Schwerbehinderte, Personen mit Flüchtlingseigenschaft, Leistungsempfänger*innen von ALG II und Sozialgeld |
10,00€/Jahr |
Volljährige Personen im Besitz des Kreuztaler Stadtpasses oder einer Ehrenamtskarte |
7,50€ |
Minderjährige Kinder und Jugendliche |
Kostenlos |
Aus-, Weiter- und Fortbildungseinrichtungen der Stadt Kreuztal für den dienstlichen Bedarf |
Kostenlos |
Andere Aus-, Weiter- und Fortbildungseinrichtungen |
15,00€/Jahr |
Einzelausleihen und -verlängerungen |
1,00€/Medium |
Zusatzgebühren für Fernleihe |
2,50€/Medium |
Vorbestellung von Medien |
0,50€/Medium |
Ersatz-Leseausweis bei Verlust/Beschädigung |
3,00€/Ausweis |
Kosten bei Beschädigungen von Medien |
1,50€/Stück |
Mahnung ab dem 1. Tag nach Ablauf der Kulanzfrist |
0,50€/Medium |
Mahnung ab dem 7. Tag |
1,00€/Medium |
Mahnung ab dem 14. Tag |
2,00€/Medium |
Mahnung ab dem 21. Tag |
3,00€/Medium |
DIN-A-4-Kopien/ Ausdrucke Schwarz-Weiß |
0,15€/Kopie |
DIN-A-3-Kopien |
0,25€/Kopie |
Din-A-4- Ausdrucke Bunt |
0,50€/Kopie |
1. Bei Überschreitung der Leihfrist um mehr als vier Wochen werden die Kosten für die Wiederbeschaffung der entliehenen Medien einschließlich der Einarbeitungskosten und aller bis dahin angefallenen Mahngebühren in Rechnung gestellt.
2. Ausleihe von Geräten: Geräte werden nur zur Präsenznutzung entliehen. Bei nicht fristgemäßer Abgabe wird sofort der Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.
3. Bei Verlust oder nicht mit angemessenem Aufwand reparablen Beschädigungen wird der Zeitwert der Medien einschließlich der Einarbeitungskosten von 3€ in Rechnung gestellt.
Diese Gebührenordnung wurde vom Rat der Stadt Kreuztal am 17.12.2020 beschlossen und in Kraft gesetzt zum 01.01.2021
Stadt Kreuztal
Der Bürgermeister