Infos & FAQ

Gebührenordnung

Gebührenordnung für die Stadtbibliothek Kreuztal

Volljährige Einzelpersonen oder Personen die im gleichen Haushalt wohnen

15,00€/Jahr

Volljährige Schüler*innen, Student*innen, Auszubildende, Bundesfreiwilligendienstleistende, Schwerbehinderte, Personen mit Flüchtlingseigenschaft, Leistungsempfänger*innen von ALG II und Sozialgeld

10,00€/Jahr

Volljährige Personen im Besitz des Kreuztaler Stadtpasses oder einer Ehrenamtskarte

7,50€

Minderjährige Kinder und Jugendliche

Kostenlos

Aus-, Weiter- und Fortbildungseinrichtungen der Stadt Kreuztal für den dienstlichen Bedarf

Kostenlos

Andere Aus-, Weiter- und Fortbildungseinrichtungen

15,00€/Jahr

Einzelausleihen und -verlängerungen

1,00€/Medium

Zusatzgebühren für Fernleihe

2,50€/Medium

Vorbestellung von Medien

0,50€/Medium

Ersatz-Leseausweis bei Verlust/Beschädigung

3,00€/Ausweis

Kosten bei Beschädigungen von Medien

1,50€/Stück

Mahnung ab dem 1. Tag nach Ablauf der Kulanzfrist

0,50€/Medium

Mahnung ab dem 7. Tag

1,00€/Medium

Mahnung ab dem 14. Tag

2,00€/Medium

Mahnung ab dem 21. Tag

3,00€/Medium

DIN-A-4-Kopien/ Ausdrucke Schwarz-Weiß

0,15€/Kopie

DIN-A-3-Kopien

0,25€/Kopie

Din-A-4- Ausdrucke Bunt

0,50€/Kopie

 

1. Bei Überschreitung der Leihfrist um mehr als vier Wochen werden die Kosten für die Wiederbeschaffung der entliehenen Medien einschließlich der Einarbeitungskosten und aller bis dahin angefallenen Mahngebühren in Rechnung gestellt.

2.  Ausleihe von Geräten: Geräte werden nur zur Präsenznutzung entliehen. Bei nicht fristgemäßer Abgabe wird sofort der Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.

3. Bei Verlust oder nicht mit angemessenem Aufwand reparablen Beschädigungen wird der Zeitwert der Medien einschließlich der Einarbeitungskosten von 3€ in Rechnung gestellt.

 

Diese Gebührenordnung wurde vom Rat der Stadt Kreuztal am 17.12.2020 beschlossen und in Kraft gesetzt zum 01.01.2021

Stadt Kreuztal

Der Bürgermeister